Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Versteigerung über Fundbürodeutschland
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, Vertragsart, Vertragspartner
- Das Fundbüro (im Folgenden auch „Versteigerin“ genannt) versteigert im Rahmen einer öffentlichen Versteigerung unter https://www.fundbürodeutschland.de (im Folgenden auch „Online-Versteigerung“ genannt) auf dem Verwaltungsgebiet gefundene Sachen (im Folgenden auch „Fundsache“ genannt). Dieses können neben Fundsachen auch ausgesonderte Gegenstände des Verwaltungsgebrauchs oder aus Nachlässen sein.
- Die Versteigerung erfolgt ausschließlich im Namen und auf Rechnung der versteigernden Kommune.
- Näheres betreffend die Fundsachen ist der Dienstanweisung über die Behandlung von Fundsachen der versteigernden Kommune zu entnehmen.
- Der Vertrag kommt ausschließlich zwischen der bietenden Person an der Auktion und der Versteigerin zustande.
- Bei den Versteigerungen handelt es sich um öffentliche Versteigerungen im Sinne der §§ 979, 383 BGB. Die Regelung des § 156 BGB findet Anwendung.
- Es gelten ausschließlich die hier vorliegenden Versteigerungsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Durchführung der Auktion gültigen Fassung. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der bietenden Person werden nicht anerkannt, es sei denn, die Versteigerin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
- Mit der Teilnahme an den Auktionen erkennt die bietende Person die Versteigerungsbedingungen an.
§ 2 Registrierung
- Zur Teilnahme an den Auktionen ist erforderlich, dass sich die bietende Person zur Online-Versteigerung unter https://www.fundbürodeutschland.de registriert. Hierzu muss die bietende Person die geforderten Daten vollständig und der Wahrheit entsprechend angeben. Die bietende Person erklärt sich damit einverstanden, dass die Betreiberin der Auktionsplattform, die Firma HSH Soft- und Hardware Vertriebs GmbH (im Weiteren „Betreiberin“ genannt) und die Versteigerin die Daten den geltenden Datenschutzvorschriften entsprechend verarbeiten. Die Registrierung ist für die bietende Person kostenlos.
- Zur Teilnahme zugelassen sind nur unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen und juristische Personen.
- Nach der Registrierung erhält die bietende Person eine E-Mail mit einem Link, über den die Registrierung nochmals bestätigt werden muss. Erst danach ist sie für die Online-Versteigerung freigeschaltet und kann bei den Auktionen mitbieten.
- Die bietende Person wählt bei der Registrierung ein persönliches Passwort. Dieses Passwort ist geheim zu halten und darf gegenüber Dritten nicht bekannt gegeben oder sonst zugänglich gemacht werden. Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass das Passwort Dritten bekannt geworden ist oder eine missbräuchliche Verwendung stattfindet, ist die bietende Person verpflichtet, dies der Betreiberin unter fundbuero@gs-computerservice.de unverzüglich mitzuteilen.
- Die Betreiberin der Online-Versteigerung ist berechtigt, die Registrierung zu widerrufen und die bietende Person zu sperren, wenn gegen die Versteigerungsbedingungen verstoßen oder in der Vergangenheit verstoßen wurde.
§ 3 Besichtigung der Fundsachen
Die Fundsachen werden ausschließlich online angeboten und können vorab nicht bei der Versteigerin besichtigt werden.
§ 4 Versteigerung, Vertragsschluss, Laufzeit der Versteigerung, Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen, Ausschluss des Widerrufsrechts
- Die Präsentation oder Bewerbung von Fundsachen stellt kein bindendes Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages dar.
- Die Abgabe des Gebots durch die bietende Person stellt ein verbindliches Angebot zum Kauf der Fundsache, auf die geboten wurde, dar und muss vor Ablauf der Versteigerung abgegeben werden. Das Zuschlagverfahren ist transparent gestaltet, sodass jede bietende Person stets das aktuelle Höchstgebot einsehen kann. Der Vertrag kommt gemäß § 156 BGB erst durch den Zuschlag zustande. Ein Gebot erlischt, wenn ein Übergebot abgegeben oder die Versteigerung ohne Erteilung des Zuschlags geschlossen wird. Die Laufzeit der Versteigerung, innerhalb der das Gebot abgegeben werden, muss, bestimmt die auf dem Portal angezeigte Uhr. Erfolgt ein Übergebot innerhalb der letzten Minute der angezeigten Restlaufzeit, verlängert sich die Laufzeit der Versteigerung um 60 Sekunden. Erfolgt innerhalb dieser verlängerten Laufzeit erneut ein Übergebot, verlängert sich die Laufzeit der Versteigerung abermals um 60 Sekunden. Dies wiederholt sich, bis innerhalb der letzten Minute der angezeigten Restlaufzeit kein weiteres Übergebot mehr abgegeben wird.
- Gebote außerhalb der Plattform sind ausgeschlossen.
- Der Zuschlag im Sinne des § 156 BGB ist der Person erteilt, die am Ende der Versteigerung das höchste Gebot abgegeben hat und deren Gebot die Versteigerin nach Überprüfung als gültiges anerkannt hat. Die bietende Person bleibt bis 7 Tage nach Beendigung der Versteigerung an dieses Gebot gebunden. Eine bestätigt über das Höchstgebot erfolgt automatisch über die Versteigerungsplattform innerhalb von einem Tagen nach Beendigung der Versteigerung per E-Mail, die dem Zuschlag im Sinne des §156 BGB bestätigt.
- Gewährleistungsansprüche wegen eines Mangels im Recht oder wegen eines Mangels der Fundsache sind vorbehaltlich einer Haftung nach § 8 ausgeschlossen. Es handelt sich bei den Fundsachen um gebrauchte Gegenstände, die in dem Zustand versteigert werden, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Beginns der Versteigerung befinden. Der Gegenstand wurde nicht auf Funktionalität geprüft. Sämtliche Angaben bei der Präsentation der Fundsachen sind unverbindlich. Eine Beschaffenheitsvereinbarung besteht nicht. Die angebotenen Sachen können in Farbe und Eindruck von den tatsächlichen Gegebenheiten leicht abweichen und stellen in diesem Sinne keine Zusicherung von Eigenschaften dar.
- Ein Widerrufsrecht besteht nicht.
§ 5 Zuschlagspreis, Zahlung, Aufgeld, Verfahren nach Beendigung der Versteigerung, Abwicklung
- Der Zuschlagspreis für die erworbene Fundsache ist inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Auf den Zuschlagspreis wird kein weiteres Aufgeld erhoben.
- Der Zuschlagspreis sowie etwaig anfallende Versandkosten sind spätestens 7 Tage nach Erhalt der E-Mail gemäß Absatz 4 Satz 1 an die Versteigerin zu zahlen. Die zugeschlagene Sache wird nur herausgegeben, wenn der in Satz 1 genannte Betrag an der Versteigerin gezahlt worden ist. Wird die zugeschlagene Sache übersendet, so gilt die Herausgabe mit der Übergabe an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person als bewirkt.
- Die meistbietende Person, die den Zuschlag erhalten hat, wird über die Abhol- bzw. Ablieferungs- und Zahlungsmodalitäten per E-Mail nochmals informiert. Sie ist zur Abnahme der Fundsache verpflichtet. Wird die Fundsache abgeholt, hat dies innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der in Satz 1 genannten E-Mail zu erfolgen. Für Lieferungen gilt § 6.
§ 6 Lieferbedingungen
- Lieferungen erfolgen grundsätzlich auf Kosten der bietenden Person, soweit nichts anderes worden vereinbart ist.
- Die Lieferzeit beträgt circa 7 Werktage, soweit nicht eine andere Lieferzeit angegeben ist oder etwas anderes vereinbart worden ist. Die Lieferzeit beginnt mit Erhalt der Zahlung des nach § 5 Absatz 3 Satz 1 geschuldeten Betrags.
- Es bestehen die folgenden Lieferbeschränkungen: Lieferungen erfolgen nur an die bietenden Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Rechnungsadresse) in Deutschland haben und im selben Land eine Lieferadresse angeben können.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an der Fundsache geht erst nach vollständiger Bezahlung des nach § 5 Absatz 3 Satz 1 geschuldeten Betrags auf die bietende Person über.
§ 8 Haftung
- Ansprüche der bietenden Person auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche der bietenden Person aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Versteigerin oder den sogenannten Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
- Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Versteigerin nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche der bietenden Person aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Die sich aus Abs.1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Versteigerin den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit die Versteigerin und die bietende Person eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 9 Schlussbestimmungen
- Bei der Durchführung der Auktionen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Versteigerung stehen, ist der Sitz der Versteigerin.
- Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang. Sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Die Versteigerin behält sich vor, die Versteigerungsbedingungen zukünftig zu ändern oder zu ergänzen. Die bietenden Personen erhalten hiervon durch entsprechende E-Mail-Kenntnis. Die Anwendung der geänderten oder ergänzten Versteigerungsbedingungen greift erst, sofern die bietende Person nach Erhalt, der eben genannten E-Mail ein Gebot abgibt.
(Stand: 01.10.2022)