Online Fundanzeige

Was ist zu tun, wenn ich etwas finde?


Wenn Sie einen Gegenstand finden, so ist dieser Fund nach § 965 Absatz 2 BGB unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Dabei handelt es sich nur um eine Fundsache, wenn der Gegenstand mindestens einen Wert von 10 € hat.

Um Ihnen die Anzeige so einfach wie möglich zu machen, bietet www.fundbürodeutschland.de die einfache Möglichkeit, Fundsachen direkt online bei allen teilnehmenden Fundbüros zu melden. Sofern die Verwaltung die Aufbewahrung beim Finder zulässt, sparen Sie sich den Weg in Ihr Fundbüro vollständig.

Bitte wählen Sie Ihr zuständiges Fundbüro aus:

Durch die Anzeige der Fundsache wird diese im ausgewählten Fundbüro erfasst und anschließend auf www.fundbürodeutschland.de veröffentlicht. Durch die zentrale Veröffentlichung und die Umkreissuche werden Fundsachen einer breiten Masse an Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt. Dadurch wird die Chance, dass der Fundgegenstand wieder seinen rechtmäßigen Besitzer findet, erheblich verbessert.

Sollte Ihr Fundbüro nicht in der Auswahl enthalten sein, so nimmt dieses noch nicht an www.fundbürodeutschland.de teil. Wir würden uns über eine Empfehlung freuen.