Start
Bescheinigung
Verlustsache
Betroffener
Kontaktdaten
Abschluss
Mit diesem Onlineservice können Sie einen verlorenen Gegenstand melden. Ein Verlust kann maximal für die letzten 3 Jahre gemeldet werden, da nach dieser Zeit ein Anspruch auf den verlorenen Gegenstand verfällt.
Ihr Gegenstand wird im Verlustregister der zuständigen Behörde eingetragen.
Es besteht keine Garantie, dass wir Ihren verlorenen Gegenstand automatisch finden. Wir empfehlen Ihnen zusätzlich in regelmäßigen Abständen beim Fundbüro der zuständigen Behörde nachzufragen.
Derzeit ist es noch nicht möglich, eine Verlustbescheinigung online zu beantragen. Wenn Sie eine Verlustbescheinigung benötigen, nehmen Sie bitte nach Abschluss der Verlustanzeige persönlich Kontakt mit der zuständigen Behörde auf.
Geben Sie hier eine detaillierte Beschreibung an
Wir sind mit der Aufnahme der Daten fertig, als letzten Schritt müssen Sie Ihren Antrag nur noch absenden.
Ihr Antrag wird der zuständigen Behörde zur weiteren Bearbeitung übermittelt.
Für Fragen oder Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
← Zurück Weiter → Daten übermitteln
https://www.rosbach-hessen.de/quicklinks/datenschutz/