Ihre Fundsache hat einen Wert von unter 10,00 Euro. Für Sie besteht keine Verpflichtung, den Fund beim Fundbüro anzuzeigen.
Sie können jedoch eine freiwillige Fundanzeige einreichen, z. B. bei Schlüsseln. Unberührt davon bleibt die Pflicht,
den Verlust dem Eigentümer (oder Empfangsberechtigten) anzuzeigen, sofern Ihnen dieser bekannt ist.