Datenschutzhinweise zur Informationspflicht nach Art. 13 und Art. 14 DSGVO
Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Bereich des Fundwesens der Stadt Norden geben:
- Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen:
Stadt Norden - Der Bürgermeister - Am Markt 15 - 26506 Norden
Telefon: 04931 923-0 - E-Mail: stadt@norden.de
Name und Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Norden:
Behördlicher Datenschutzbeauftragter der Stadt Norden - Elsässer Straße 66 - 26121 Oldenburg –
E-Mail: dsb@norden.de
- Zweck und Rechtsgrundlage der Datenerhebung:
Wir erheben und verarbeiten Ihre Daten, die erforderlich sind um Ihre Fund- oder Verlustanzeige aufzunehmen und Ihnen ggf. entsprechende Bescheinigungen auszustellen sowie die Fundsache Ihrem Eigentümer auszuhändigen. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist §§ 965 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Wenn Sie Finder sind, werden Ihre Daten nur mit Ihrer Einwilligung an den Empfänger weitergegeben.
- An welche Stellen können Daten übermittelt werden?
Ihre Daten können an den Finder, Verlierer oder Eigentümer übermittelt werden.
Im Rahmen des Betriebs der Webseite für die Online-Fundanzeige und der damit zusammenhängenden Prozessen können uns weitere Dienstleister unterstützen. Diese Dienstleister können im Zusammenhang mit der Wartung und der Pflege ggf. auch Kenntnis von Ihren personenbezogenen Daten erhalten und sind uns gegenüber streng weisungsgebunden. Wir haben mit diesem Anbieter einen sogenannten Auftragsverarbeitungsvertrag nach Artikel 28 DSGVO abgeschlossen, der sicherstellt, dass die Datenverarbeitung in zulässiger Weise erfolgt.
- Wie lange werden die Daten gespeichert?
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Weitere Aufbewahrungsfristen können sich aus gesetzlichen Vorgaben ergeben. Vorgänge zum Fundwesen werden in der Regel 10 Jahre aufbewahrt.
- Bin ich verpflichtet meine Daten bereitzustellen?
Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist nach dem BGB vorgesehen. Wir benötigen Ihre Daten, um Ihr Anliegen (Fund- und Verlustanzeige, Ersteigerung) erfüllen zu können. Ohne die vollständigen Angaben können Ihre Fundrechte gem. der §§ 970 BGB (Ersatz von Aufwendungen), § 971 BGB (Finderlohn), § 972 (Zurückbehaltungsrecht) sowie § 973 BGB (Eigentumsübergang) nicht berücksichtigt werden.
- Welche Datenschutzrechte haben Sie?
Bei Fragen, Beschwerden oder Anregungen in Bezug auf die Datenverarbeitung steht Ihnen die Stadt Norden in Kooperation mit dem Datenschutzbeauftragten gerne zur Verfügung. Nach den Bestimmungen der DSGVO stehen Ihnen bestimmte Datenschutzrechte zu:
- Auskunftsrecht: Sie haben das Recht, Auskunft über die von uns verarbeiteten Daten zu verlangen und unrichtige Daten berichtigen oder vervollständigen zu lassen (Artikel 15 und Artikel 16 DSGVO). Auf Verlangen werden wir Ihnen eine Kopie der personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen (Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO).
- Recht auf Löschung Ihrer verarbeiteten Daten, sofern die Notwendigkeit der Speicherung nach den oben angedeuteten Aufbewahrungsfristen nicht mehr besteht (Artikel 17 DSGVO).
- Das Recht, unter bestimmten Umständen, insbesondere wenn die Richtigkeit der Daten bestritten ist, die Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu verlangen (Artikel 18 DSGVO).
- Das Recht auf Widerspruch (soweit im Einzelfall möglich) gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Artikel 21 DSGVO).
- Das Recht Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen, sofern die Verarbeitung auf dieser beruht (Artikel 7 Abs. 3 DSGVO).
- Beschwerderecht: Sie haben das Recht sich an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen - Prinzenstr. 5 - 30159 Hannover - Tel.: 0511 120-4500 - Fax: 0511 120-4599 - E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de
Stand: 26.07.2022